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Ich bin Flüchtling/Sprachanfänger/-in
Ich habe keinen Ausbildungsvertrag und keine abgeschlossene Berufsausbildung
Ich habe einen Ausbildungsvertrag oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
Hinweise
Die Informationen ersetzen nicht die Beratung durch eine fachkundige Person, sondern sollen den Zugang zum Schulsystem erläutern.
Für eine auf die eigene Situation angepasste Beratung stehen für jede Schule online Informationen zum Anmeldeverfahren, sowie Ansprechpartner zur Verfügung!
Alle Angaben ohne Gewähr.
Schulformen an dieser Schule | Dauer | Bemerkungen |
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2-jährige berufsqualifizierende Berufsfachschule | 2 Jahre | |
Berufsschule | 3 Jahre | Die Auszubildenden besuchen die Berufsschule an 2 (1. Ausbildungsjahr) bzw. einem Berufsschultag (2. und 3. Ausbildungsjahr). |
Berufsschule/Duale Ausbildungsberufe | 3 Jahre | Der Ausbildungsberuf zur/zum Medizinischen Fachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). |
1-j. Berufsfachschule | 1 Jahre | Die 1-jährige Berufsfachschule erleichtert den Einstieg in die Berufsausbildung. Es ist eine Vollzeit-Schulform, d.h.Sie haben an 4 Tagen in der Woche theoretischen und praktischen Unterricht. Immer donnerstags absolvieren Sie ein Praktikum auf einem landwirtschaftlichen Betrieb. |
BFS Physiotherapie | 3 Jahre | In der berufsqualifizierenden Berufsfachschule erhalten Menschen mit und ohne berufliche Vorbildung einen beruflichen Abschluss. Eine Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Abschlussprüfung. |
Zweijährige BFS Pflegeassistenz | 2 Jahre | In der berufsqualifizierenden Berufsfachschule erhalten Jugendliche und Erwachsene ohne berufliche Vorbildung einen beruflichen Abschluss und unter bestimmten Voraussetzungen den Sek.I bzw. erw. SekI Abschluss. Eine Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Abschlussprüfung. |
BFS berufl. Abschl. | 2 Jahre | In der berufsqualifizierenden Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent erhalten Jugendliche ohne berufliche Vorbildung einen beruflichen Abschluss. Eine Voraussetzung dafür ist der Realschulabschluss. |
Fachschule Heilpädagogik | 2.5 Jahre | Heilpädagogisches Handeln ist professionelles pädagogisches Handeln, das einer ethischen Grundhaltung entspricht, die von Empathie und Wertschätzung für den Menschen getragen ist. Ziel heilpädagogischen Handelns ist es, die Inklusion von Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigung zu erreichen und ihnen Selbstbestimmung und soziale Teilhabe zu ermöglichen. |
BFS Pflege | 3 Jahre | In der berufsqualifizierenden Berufsfachschule erhalten Menschen ohne und mit berufliche Vorbildung einen beruflichen Abschluss. Eine Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Abschlussprüfung. |
BFS Ergotherapie | 3 Jahre | In der berufsqualifizierenden Berufsfachschule erhalten Menschen mit und ohne berufliche Vorbildung einen beruflichen Abschluss. Eine Voraussetzung dafür ist der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Abschlussprüfung. |
Berufsschule/Duale Ausbildungsberufe | 2 Jahre | Die Berufsschule bildet Facharbeiter für Industrie und Handwerk aus. Die Ausbildung dauert in der Regel 2 Jahre. |
Fachoberschule | 3 Jahre | Die Fachoberschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte und vertiefte fachpraktische und fachtheoretische Bildung. |
Berufliches Gymnasium | 3 Jahre | Das Berufliche Gymnasium ist ein dreijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang (Schuljahrgänge 11 – 13) der Sekundarstufe II, in dem die Schülerinnen und Schüler auf das Studium an einer Universität oder Hochschule und - durch seine beruflichen Ausrichtungen – in besonderer Weise auf die Berufswelt vorbereitet werden. |
2- u. mehrj. Fachschule | 2 Jahre | Die Fachschule vermittelt ihren Absolventen/-innen nach einer beruflichen Ausbildung oder einer langjährigen praktischen Berufstätigkeit eine vertiefte berufliche Weiterbildung. |
3jährige Fachschule Heilerziehungspflege | 3 Jahre | Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung an der Fachschule Heilerziehungspflege wird die Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger verliehen. Außerdem wird die Berechtigung erworben, den Titel „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ oder „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ zu führen. |